463 SAT1.de Sa 14 Jun 21:29:39
GEWINNSPIELE
Teilnahmebedingungen 16/23
geltend zu machen.
9.3 SOEG haftet nicht für die Insolvenz
eines Preissponsors sowie die sich
hieraus für die Durchführung des
Gewinnspiels ergebenden Folgen.
9.4 Eine Schadensersatzpflicht des Ver-
anstalters besteht nur, sofern der
Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit zurückzuführen ist. Für die
schuldhafte Verletzung von Leib, Leben
oder Gesundheit einer natürlichen Per-
son haftet SOEG auch bei nur einfacher
Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet
SOEG auch für die nur einfach fahrläs-
sige Verletzung einer Kardinalpflicht.
Kardinalpflichten sind solche, deren
Lösungsveröffentlichungen S. 464 >>